Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Kraftfahrzeug- sachverständigenbüro
1. Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.
3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar bei Abholung des Gutachtens im Büro des Sachverständigen unmittelbar fällig. Ein Versand der Gutachten erfolgt nur gegen Nachnahme. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
5. Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Das Honorar liegt gemäß dem Hinweisbeschluß des OLG München vom 14.12.2015 unter dem Höchstwert des Honorarkorridors HB V der BVSK-Liste, welcher für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit Sitz in München anzuwenden ist, und liegt damit in der Üblichkeit gemäß § 249 BGB. Auch die Nebenkosten werden entsprechend o.g. Hinweisbeschluß erhoben. Die aktuelle Honorartabelle des AN kann in den Geschäfts-räumen des AN eingesehen werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wieder-beschaffungswert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage. Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird ein Verrechnungssatz von € 200,00 pro Stunde plus Nebenkosten zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Sämtliche aufgeführten €- Beträge verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Kosten Wertgutachten (Oldtimer, Youngtimer, u. ä.):
- Nachtrag/Update alter gutax-Gutachten (Inhouse) 250,00 € (inkl. MwSt.)
- Kurzgutachten (Inhouse) 350,00 € (inkl. MwSt.)
- Vollgutachten /Inhouse) 480,00 € (inkl. MwSt.)
Für die Besichtigung beim Kunden fallen zusätzlich
Fahrtkosten in Höhe von 0,83 € / km € (inkl. MwSt.) und der
Zeitaufwand für An- und Abfahrt in Höhe von 100,00 € / Stunde € (inkl. MwSt.) an.
6. Rechnungsprüfungsberichte / Nachbesichtigung
Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.
7. Stornierung
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 75,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet, sofern der AG den Nachweis nicht führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
8. Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in dreifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und zwei Duplikaten mit einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbild-Negativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschaden entsprechen den Richtlinien der IHK (Industrie- und Handelskammer) für München und Oberbayern sowie der Zertifizierungs-stellen der ZAK-Zert GmbH bzw. der IfS GmbH.
9. Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.
10. Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.
11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Gerichtsstand / Schlussbestimmung
Gerichtsstand für Kaufleute ist München. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
Honorartabelle – Nebenkosten (Mai 2023)
Für die Bemessung der Schadenhöhe maßgebend sind die Reparaturkosten netto zzgl. der Wertminderung. Im Totalschadensfall ist der Wiederbeschaffungswert brutto maßgebend.
Schadenshöhe (ab) | Honorar (netto exkl. MwSt.) in € |
1,00 | 327,25 |
501,00 | 368,90 |
751,00 | 434,35 |
1.001,00 | 481,95 |
1.251,00 | 523,60 |
1.501,00 | 559,30 |
1.751,00 | 589,05 |
2.001,00 | 624,75 |
2.251,00 | 648,55 |
2.501,00 | 684,25 |
2.751,00 | 708,05 |
3.001,00 | 737,80 |
3.251,00 | 761,60 |
3.501,00 | 791,35 |
3.751,00 | 821,10 |
4.001,00 | 838,95 |
4.251,00 | 868,70 |
4.501,00 | 886,55 |
4.751,00 | 910,35 |
5.001,00 | 934,15 |
5.251,00 | 957,95 |
5.501,00 | 975,80 |
5.751,00 | 999,60 |
6.001,00 | 1.035,30 |
6.501,00 | 1.071,00 |
7.001,00 | 1.100,75 |
7.501,00 | 1.142,40 |
8.001,00 | 1.178,10 |
8.501,00 | 1.213,80 |
9.001,00 | 1.249,50 |
9.501,00 | 1.285,20 |
10.001,00 | 1.326,85 |
10.501,00 | 1.356,60 |
11.001,00 | 1.404,20 |
11.501,00 | 1.439,90 |
12.001,00 | 1.475,60 |
12.501,00 | 1.517,25 |
13.001,00 | 1.558,90 |
13.501,00 | 1.594,60 |
14.001,00 | 1.630,30 |
14.501,00 | 1.671,95 |
15.001,00 | 1.743,35 |
16.001,00 | 1.808,80 |
17.001,00 | 1.874,25 |
18.001,00 | 1.945,65 |
19.001,00 | 2.028,95 |
20.001,00 | 2.106,30 |
21.001,00 | 2.165,80 |
22.001,00 | 2.237,20 |
23.001,00 | 2.308,60 |
24.001,00 | 2.344,30 |
25.001,00 | 2.409,75 |
26.001,00 | 2.475,20 |
27.001,00 | 2.552,55 |
28.001,00 | 2.618,00 |
29.001,00 | 2.701,30 |
Erläuterungen:
Nebenstehende Sachverständigenhonorare verstehen sich als Grundhonorarwert für die sachverständige Leistung. Zum Honorar fallen noch Nebenkosten (brutto inkl. MwSt.) an, bestehend aus Fotokosten von 2,38 € je Lichtbild und 0,60 € je Lichtbild des 2. Fotosatzes, Schreibkosten 2,14 € pro Seite, Versand- und Telefonkosten pauschal in Höhe von 17,85 €, Fahrtkosten in Höhe von 0,83 € je Kilometer sowie ggfls. weitere fallspezifische Zusatzleistungen (z.B. Auslesung von Fehlerspeichern, Achsvermessung, Rahmen-/ Bodenvermessung). Des Weiteren wird bei der Einstellung eines Fahrzeugs in eine Restwertbörse eine Gebühr in Höhe von 20,83 € pro Börse erhoben.
Vorstehende Tabelle stellt keine verbindliche Preisempfehlung für Sachverständige dar.
Bei Schadenhöhen ab 30.001,00 € wird mit abflachender Kurve das Honorar fortgeführt.
Spezialgutachten werden überwiegend mit Stundenverrechnungssätzen von 238,00 € (brutto inkl. MwSt.) berechnet.
Das Grundhonorar wird in Anlehnung an den Hinweisbeschluss des OLG München, AZ 10 U 579/15 auf Basis der letzten BVSKHonorarbefragung 2022 erhoben.